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   BFH, 30.07.1986 - V R 181/83   

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https://dejure.org/1986,4775
BFH, 30.07.1986 - V R 181/83 (https://dejure.org/1986,4775)
BFH, Entscheidung vom 30.07.1986 - V R 181/83 (https://dejure.org/1986,4775)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 1986 - V R 181/83 (https://dejure.org/1986,4775)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1986, 761
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.07.1967 - GrS 5/66

    Kostenentscheidung nach der notwendigen Zuziehung eines Bevollmächtigten oder

    Auszug aus BFH, 30.07.1986 - V R 181/83
    Zuständig für die Entscheidung über einen Antrag, die Zuziehung eines Bevollmächtigten im außergerichtlichen Verfahren für notwendig zu erklären (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO), ist nicht der BFH, sondern das FG (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Juli 1967 GrS 5-7/66, BFHE 90, 150, BStBl II 1968, 56).
  • BFH, 10.11.1971 - I B 14/70

    Erheblicher Spielraum des Gerichts - Mögliche Verhaltensweisen - Wahlrecht -

    Auszug aus BFH, 30.07.1986 - V R 181/83
    So darf auch der Grund, der zur Erledigung der Hauptsache geführt hat, gewürdigt werden (BFH-Beschluß vom 10. November 1971 I B 14/70, BFHE 104, 39, BStBl II 1972, 222).
  • BFH, 29.07.1976 - VIII B 6/75

    Berichtigung eines Einkommensteuerbescheides - Finanzamt - Feststellungsbescheid

    Auszug aus BFH, 30.07.1986 - V R 181/83
    Beruht die Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts jedoch auf Gründen, die nicht in der Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts liegen, so ist die Kostenentscheidung nach § 138 Abs. 1 FGO zu treffen (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Juli 1976 VIII B 6/75, BFHE 120, 9, BStBl II 1977, 119).
  • FG Hamburg, 31.01.1996 - II 4/95

    Kosten eines übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahrens, nach Zusage der

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  • BFH, 01.04.2004 - VIII R 55/03

    Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache; § 7g EStG Rücklage für

    Der Rechtsstreit ist infolge der übereinstimmenden Erklärungen der Beteiligten in der Hauptsache erledigt, ohne dass der Senat zu prüfen hat, ob ein erledigendes Ereignis tatsächlich eingetreten ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juli 1986 V R 181/83, BFH/NV 1986, 761; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 138 Rz. 11, m.w.N.).

    Dies gilt nicht nur, wenn die Billigkeitsentscheidung aus Gründen des Vertrauensschutzes getroffen wird (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 17. Dezember 2002 I R 43/02, BFH/NV 2003, 785), sondern gleichermaßen dann, wenn sie eine bislang höchstrichterlich nicht geklärte und mit gewichtigen Argumenten umstrittene Rechtsfrage betrifft (BFH-Beschluss in BFH/NV 1986, 761).

  • BFH, 20.05.2005 - VIII R 103/03

    Hauptsacheerledigung aufgrund BMF-Schr. v. 3.3.2005; unentgeltliche Übertragung

    Der Rechtsstreit ist infolge der übereinstimmenden Erklärungen der Beteiligten in der Hauptsache erledigt, ohne dass der Senat zu prüfen hat, ob ein erledigendes Ereignis tatsächlich eingetreten ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juli 1986 V R 181/83, BFH/NV 1986, 761; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 138 Rz. 11, m.w.N.).
  • BFH, 18.08.1988 - V R 199/83

    Option für Regelbesteuerung - Regelbesteuerung - Kleinunternehmer

    Der Senat, der die Entscheidung über die erörterten Rechtsfragen bisher offengelassen hatte (BFH-Beschluß vom 30. Juli 1986 V R 181/83, BFH/NV 1986, 761), folgt damit nicht der im Schreiben des BMF vom 10. Oktober 1980 (a.a.O.) und der von Rau in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist (Umsatzsteuergesetz - Mehrwertsteuer -, Kommentar, 5. Aufl., § 19 Tz. 166); Plückebaum/Malitzky (Umsatzsteuergesetz - Mehrwertsteuer -, Kommentar, 10. Aufl., § 19 Rz. 115 ff.); Hartmann/Metzenmacher (Umsatzsteuergesetz - Mehrwertsteuer -, Kommentar, 6. Aufl., § 19 Anm. 167, 5) und Widmann (Betriebs-Berater - BB - 1981, 1999); derselbe (BB 1981, Beilage 3, S. 12) vertretenen Ansicht, sondern schließt sich der von Mößlang in Sölch/Ringleb/List (Umsatzsteuergesetz, 4. Aufl., § 19 Bem. 40, 80) und Ammann (BB 1981, 1456 sowie BB 1982, 600) vertretenen Meinung an.
  • BFH, 26.02.1998 - III B 162/95

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung

    So darf auch der Grund, der zur Erledigung der Hauptsache geführt hat, gewürdigt werden (BFH-Beschluß vom 30. Juli 1986 V R 181/83, BFH/NV 1986, 761, unter Hinweis auf frühere Rechtsprechung).
  • BFH, 16.06.1992 - V R 104/87

    Verteilung der Kosten eines Verfahrens wegen Umsatzsteuer nach beiderseitiger

    Eine Kostentragungspflicht des FA gemäß § 138 Abs. 2 Satz 1 FGO wegen Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts scheidet aus (vgl. zum Verhältnis von § 138 Abs. 1 zu § 138 Abs. 2 FGO BFH-Beschluß vom 30. Juli 1986 V R 181/84, BFH/NV 1986, 761; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 138 Anm.32), weil die Änderung nicht dem ursprünglichen Rechtsbehelfsantrag der Klägerin, sondern dem (nachträglich) während des Revisionsverfahrens nach § 1 Abs. 7 Satz 2 des Berlinförderungsgesetzes (BerlinFG) vorausgesetzten "besonderen Antrag" auf erhöhte Kürzung der Umsatzsteuer entspricht.
  • BFH, 12.03.1992 - V R 32/92

    Kostentragung bei offensichtlich aussichtsloser Klage

    Eine Kostentragungspflicht des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) gemäß § 138 Abs. 2 Satz 1 FGO wegen Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts scheidet aus (vgl. zum Verhältnis von § 138 Abs. 1 zu § 138 Abs. 2 FGO BFH-Beschluß vom 30. Juli 1986 V R 181/84, BFH/NV 1986, 761; Gräber / Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Auflage, § 138 Anm. 32), weil die Änderung nicht dem ursprünglichen Rechtsbehelfsantrag der Klägerin, sondern dem (nachträglich) während des Revisionsverfahrens nach § 1 Abs. 7 Satz 2 des Berlinförderungsgesetzes (BerlinFG) vorausgesetzten "besonderen Antrag" auf erhöhte Kürzung der Umsatzsteuer entspricht.
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